“Ab Januar wird für alle kinderlosen Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, ein Zuschlag erhoben. Bitte informieren Sie die Arbeitnehmer, daß bei allen Personen, bei denen nicht aus der Lohnsteuerkarte durch den Eintrag eines Kinderfreibetrages hervorgeht, der Zuschlag automatisch berechnet wird, es sei denn, sie reichen einen anderen Nachweis ein.“
Was möchte man mir hier durch die Blume sagen? Und was ist bitte mit “anderen Nachweis” gemeint?
tja phil das thema hatten wir doch erst letztens … such dir ein weibchen und reproduziere dich!